Allgemeine Mandatsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Anwaltskanzlei Binder Stuttgart ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Familienrecht, Erbrecht.

(2) Zwischen der Anwaltskanzlei Binder Stuttgart und den Mandanten gelten die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen.

(3) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Mandatsverhältnis entsteht nicht durch die unaufgeforderte Zusendung von Unterlagen oder durch die Auftragserteilung. Bei Mandatsanfragen macht die Anwaltskanzlei Binder Stuttgart ein Angebot über den im Einzelfall zu erbringenden Leistungsumfang für die Tätigkeit. Bei Annahme dieses Angebots durch den Mandanten (z.B. mündlich, per Mail oder Fax) kommt das Mandat zustande.

§ 3 Gegenstand des Mandates

Gegenstand des Mandatsverhältnisses ist die im Einzelfall vereinbarte anwaltliche Tätigkeit, nicht die Erzielung eines rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Erfolges. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt eine Mandatsbearbeitung auf Grundlage des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§ 4 Rechtsanwaltsvergütung

Der Anwaltskanzlei Binder Stuttgart steht für das übernommene Mandat eine vom Mandanten zu leistende Vergütung zu, es sei denn, es wird ein Beratungshilfeschein vorgelegt oder es ist Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Ohne Vergütungsvereinbarung bestimmt sich die Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Grundlage des Gegenstandswertes/Streitwertes. Die Aufnahme und Fortsetzung des Mandates kann von der Zahlung eines in Höhe der Vergütung liegenden Vorschusses abhängig gemacht werden.

Gesonderter Hinweis auf ein Verbraucher-Widerrufsrecht