Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist am 1.1.2020 in Kraft getreten
Danach gilt nunmehr die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro. Das bedeutet, daß Kinder ihren bedürftigen Eltern nur dann Unterhalt schulden, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Gleichzeitig wird vermutet, daß das Einkommen der an sich unterhaltsverpflichteten Kinder diese Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet.
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