Kategorie: Schrottimmobilien

Die Schrottimmobilie im Nachlaß

Wenn eine Schrottimmobilie beim Tod des übervorteilten Käufers noch nicht abbezahlt ist, müssen die Erben wissen, was zu tun ist und in kürzester Zeit Entscheidungen treffen.

Hier sind Fristen einzuhalten, nach deren Ablauf die Erben oft vor schwersten finanziellen Problemen stehen.

Wir beraten Sie umfassend und problemorientiert.

Aber auch der (zukünftige) Erblasser kann vorsorgen:

Wir beraten über die Möglichkeit, mit der finanzierenden Bank einen Kompromiß zu schließen oder auch den Nachlaß rechtlich abzusichern.

Eigentümer von Schrottimmobilien und Anteilen an geschlossenen Fonds sollten sich rechtzeitig Gedanken über den Nachlaß machen.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter 0800 510 44 55 können Sie sich in dringenden Fällen für Sie gebührenfrei bei uns informieren.

 

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder

 

Frankfurter Notar wegen Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz verurteilt

Geschädigte Käufer einer Chemnitzer Immobilie erstreiten Urteil gegen Notar

Bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine sogenannte Schrottimmobilie hat der Notar die Käufer nicht korrekt belehrt. Dies stellt nach dem Beurkundungsgesetz eine Amtspflichtverletzung dar. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Notar nun wegen dieser Amtspflichtverletzung zum Schadensersatz verurteilt.

Die Kläger waren von Vermittlern der ehemaligen SKD GmbH aus Frankfurt zum Kauf einer Immobilie in Chemnitz überrumpelt worden. Bereits vor dem jetzigen Prozeß gegen den Notar hatten die Kläger ein von unserer Kanzlei vor dem Landgericht Leipzig erstrittenes Urteil gegen die damals noch existierende Verkäuferin zur Rücknahme der Immobilie erwirkt. Die ehemalige Verkäufer-GmbH & Co. KG entzieht sich allerdings trickreich einer Vollstreckung des Leipziger Urteils. Inzwischen befindet sich die Rest-GmbH, die einmal zum Konzern einer als marktführender Denkmalbauten-Sanierer aufgetretenen Immobilien-AG gehörte,  in der sogenannten illegalen Firmenbestattung.

Auch die ehemalige SKD GmbH, inzwischen mangels Masse zwangsliquidiert, ist als Schadens-Mitverursacherin wirtschaftlich nicht mehr greifbar. Die Hinterleute der SKD sind in Frankfurt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Betruges angeklagt.

Der nun zu umfassendem Schadensersatz verurteilte Notar hat die von unserer Kanzlei anwaltlich vertretenen geschädigten Immobilienkäufer bei der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages nicht umfassend belehrt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Dem Notar wurde von unseren Mandanten vorgeworfen, sie im Beurkundungstermin nicht auf drohende Gefahren des Kaufvertrages hingewiesen zu haben. Außerdem wurde bei der Beurkundung die Zwei-Wochenfrist nicht eingehalten. Das Landgericht Frankfurt ist unserem Klagevortrag gefolgt ist und hat dem Notar die Verletzung einer Amtspflicht nach § 17 Beurkundungsgesetz attestiert. Der Notar muß nun die Immobilie übernehmen und die Kredite unserer Mandanten ablösen.

Ähnlich geschädigte Immobilienkäufer können sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Dabei bitten wir dringend um Beachtung, daß in jedem einzelnen Fall Verjährungsfristen laufen, die oftmals ein rasches Handeln erforderlich machen.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder

 

Erfolg vor dem Bundesgerichtshof – V ZR 256/14 v. 22.4.2016

Leitsatzentscheidung des BGH vom 22.4.2016 – Az. V ZR 256/14 zur Haftung eines Immobilienverkäufers, der Untervermittler zum Vertrieb einsetzt 

Zu einem von Frau Rechtsanwältin Binder vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin geführten Schadensersatzprozeß hat der BGH mit Urteil vom 22.4.2016 klargestellt, dass ein Verkäufer, der einen Untervermittler (stillschweigend) zum Abschluß eines Beratungsvertrages bevollmächtigt hat, in einem Prozeß den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann.

In dem Streitfall ging es um eine Schadensersatzforderung des von der Kanzlei Binder vertretenen Immobilienkäufers gegen die Verkäuferfirma, die ihre Berliner Immobilien durch einen Stuttgarter Vertrieb an gutgläubige Kleinanleger vertreiben ließ.

Die Alt-Immobilie in Berlin-Adlershof wurde zum doppelten Preis wie vom Verkäufer eingekauft, an ein berufstätiges Ehepaar im Raum Stuttgart mit der Behauptung veräußert, es könne damit Steuern sparen und nach 10 Jahren einen erheblichen Gewinn erzielen.

Im Prozeß vor dem Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin leugnete die Verkäuferfirma die Beratungsinhalte ihres Vertriebs mit Nichtwissen. Dies ließ der BGH nicht gelten.

Das Urteil hat weitreichende Folgen über den Fall des Ehepaares hinaus, da nunmehr auch die Umstände, die zum kurzfristigen Abschluß des Kaufvertrages geführt haben, die Sittenwidrigkeit des Kaufgeschäfts beeinflussen können.

Prozeßbevollmächtigte vor dem Landgericht/Kammergericht Berlin: Rechtsanwältin Renate G. Binder, vor dem Bundesgerichtshof: Rechtsanwälte bei dem BGH Scheuch & Lindner

BfB GmbH „Büro der Finanzberater“ / ADP 5. Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (S-Bad Cannstatt) zum Schadensersatz verurteilt

Ein weiterer Fall von Überrumpelung zum Immobilienkauf geht für die geschädigten Käufer gut aus.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem die in Stuttgart-Bad Cannstatt ansässigen Immobilienvermittler BfB GmbH „Büro der Finanzberater“ und die Immobilienverkäuferin ADP 5. Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG zu Schadensersatz und zur Rücknahme der Immobilie verurteilt worden sind, bestätigt.

Der Rechtsfall:

Einem jungen Elternpaar wurde von den Vermittlern der BfB eine gebrauchte Immobilie in Gerabronn als angebliches Steuersparmodell und Renditeobjekt aufgeschwatzt. Innerhalb kürzester Zeit war der Kaufvertrag beurkundet. Die Käufer kamen sozusagen gar nicht zur Besinnung. Nachdem die verzweifelten Käufer die Überrumpelung erkannt hatten, wandten sie sich hilfesuchend an unsere auf derartige Fälle spezialisierte Kanzlei.

Da die Schädiger BfB und ADP außergerichtlich nicht einlenkten und mit abenteuerlichen Behauptungen ihre Verantwortung für die eklatante Falschberatung leugnen wollten, wurden sie nun vom Landgericht Stuttgart zum Schadensersatz verurteilt. Sie müssen die Wohnung zurücknehmen und die von unseren Mandanten aufgenommenen Darlehen ablösen. Außerdem müssen die Schädiger die gesamten Prozeßkosten erstatten.

Unsere Mandanten werden so gestellt, als ob sie die Wohnung nie gekauft hätten.

Ratsuchende wenden sich am besten an Frau Rechtsanwältin Binder, die das Urteil erstritten hat. Sie verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in dieser Rechtsproblematik und gerade auch mit diesen Firmen. Unser Rat: Lassen Sie Ihren Rechtsfall nur von ausgewiesenen Spezialisten prüfen.

Update Jahresende 2016: Das Urteil des Landgerichts wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Die Berufungen der BfB GmbH und der ADP 5. wurden zurückgewiesen.

Update Oktober 2017: Die von der BfB GmbH und der ADP 5. erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

SDI Vertriebs GmbH – Prozeßverlust vor dem Oberlandesgericht Stuttgart

Die derzeit in Korntal-Münchingen geschäftsansässige SDI Vertriebs GmbH (früher Süddeutsche Immobilienvertriebs GmbH) wurde von einer Immobilienkäuferin erfolgreich auf Schadensersatz verklagt

In einem aufwendigen Schadensersatzprozeß vor dem Landgericht Stuttgart und dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde die SDI Vertriebs GmbH wegen Falschberatung zu umfassendem Schadensersatz verurteilt.

Geklagt hatte eine Immobilienkäuferin, der von den Leuten der SDI trickreich eine Immobilie in Leipzig aufgeschwatzt worden ist.

Angeblich sollte die Käuferin die Immobilie mit einer geringen monatlichen Belastung finanzieren und nach dem Auslaufen der Sonder-AfA-Ost mit einem hohen Gewinn verkaufen können.

Nichts von den vollmundigen Behauptungen und Berechnungen der SDI-Mitarbeiter hielt indessen einer Überprüfung stand.

Das OLG Stuttgart hat nun durch Urteil festgestellt, daß die SDI der geprellten Käuferin zu umfassendem Schadensersatz verpflichtet ist.

Das Urteil hat Frau Rechtsanwältin Binder erstritten.