Wir engagieren uns für Sie.
Seit über 30 Jahren sind wir in Stuttgart ansässig, gleichwohl bundesweit tätig für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Rechtsgebiete unserer Kanzlei
Die Kanzlei ist eine klassische Allgemein-Anwaltskanzlei. Schwerpunktmäßig sind wir im Familien- und Erbrecht tätig sowie im Bank- und Kapitalanlagerecht.
In jedem Familienrechts- oder Erbfall gibt es Schnittstellen zum Bank- und Kapitalanlagerecht. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben im vermeintlich guten Glauben an eine gesicherte Altersvorsorge in Bank- und Kapitalanlageprodukte investiert, die sich als ruinös herausgestellt haben. Hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Beispielsweise beraten und vertreten wir geschädigte Anleger seit mehr als 20 Jahren bundesweit erfolgreich gegen Bauträger, Verkäufer, Vermittler, Vertriebe, Emittenten, Notare und Banken (Stichwort: Schrottimmobilien und Fondsbeteiligungen).
Wir bearbeiten grundsätzlich auch alle außerhalb unserer Schwerpunkte anfallenden Rechtsfragen und Sachgebiete. In besonders gelagerten Rechtsfällen verweisen wir Ratsuchende an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen weiter.
Unsere Arbeitsweise. Rechtsberatung in Ihrem Interesse
Als Rechtsanwältinnen sind wir zur Verschwiegenheit und völlig unabhängig ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht und Unabhängigkeit zeichnet unseren Berufsstand gegenüber anderen Dienstleistern vorrangig aus. Ebenso ist auch das ausdrückliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gesetzlich geregelt. Auch diese Regelung unterscheidet uns Rechtsanwältinnen von anderen beratenden Berufen.
Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen mit dem Anspruch, unseren Mandantinnen und Mandanten kompetent, engagiert und kämpferisch, aber auch mit Augenmaß, zu ihrem “guten” Recht zu verhelfen.
Kontaktaufnahme mit uns
Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte eine Email an kanzlei@binder-recht.de
- Schildern Sie bitte in kurzen prägnanten Worten Ihr Anliegen.
- Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit entsprechenden Vorschlägen zur angezeigten Vorgehensweise.
Siehe auch
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