Das Stichwort „Online-Scheidung“ oder die Bezeichnung als „Scheidung online“ ist leider etwas irreführend.
Ein Scheidungsantrag kann derzeit noch bei keinem Gericht „online“ eingereicht werden.
Auch das gerichtliche Scheidungsverfahren wird nicht „online“ abgewickelt.
Vielmehr muß jede/r Scheidungswillige mit ihrer Anwältin bzw. seinem Anwalt zu einem Verhandlungstermin beim zuständigen Familiengericht persönlich erscheinen.
Ihr Scheidungsantrag wird also schriftlich von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
Selbstverständlich können Sie zur Vorbereitung des Scheidungsantrags mit uns schriftlich, per Email oder telefonisch kommunizieren.
Das von manchen als „Online-Scheidung“ bezeichnete Scheidungsantragsverfahren ist auch weder kostengünstiger noch wird ein Scheidungsverfahren dadurch schneller abgewickelt. Nur die Anbahnung des Kontaktes mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt erfolgt für Sie komfortabler, da Sie keinen zeitaufwendigen Beratungstermin in unserer Kanzlei wahrnehmen müssen. Alles Erforderliche kann auch schriftlich, per Email oder telefonisch erledigt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Selbstverständlich spricht aber auch nichts gegen ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei.
Sie erreichen uns telefonisch unter der für Sie kostenfreien Service-Nummer
0800 510 44 55
Zur Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins können Sie uns gerne auch eine Email senden.
Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder, Fachanwältin für Familienrecht