Stressfaktoren vermindern durch frühzeitige anwaltliche Beratung
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. Das Scheidungsverfahren ist für die beteiligten Ehepartner und die gemeinsamen Kinder eine große Herausforderung und sehr häufig ein belastendes Erlebnis. Durch unsere kompetente anwaltliche Beratung können Stressfaktoren vermindert werden. Wir empfehlen zunächst, vorrangig einvernehmliche Lösungen zu suchen und unterstützen unsere Mandanten bei deren Erarbeitung. Wenn sich jedoch Streit nicht vermeiden läßt, streiten wir auch vor Gericht für Ihr gutes Recht.
Bundesweite Vertretung
Unabhängig von Ihrem Wohnort vertreten wir Sie in ganz Deutschland.
Moderne Kommunikationsmittel
Die Kommunikation mit uns kann heutzutage problemlos per Telefon, Telefax, eMail oder Post geführt werden.
Hier ein erster Überblick über unser Beratungsangebot im Familienrecht – national und international:
Außergerichtliche Beratung bei Trennung oder Scheidung
Wir beraten Sie vor und während der Trennung über alle wichtigen Fragen und geben Hinweise für konkrete Regelungen während des Getrenntlebens. Sinnvoll ist es, die Höhe des Trennungs- und Kindesunterhalts festzulegen und Regelungen für die Nutzung der Ehewohnung zu treffen. Die bisher gemeinsamen Konten sollten getrennt und die gemeinsamen Schulden aufgeteilt werden. Wir beraten Sie bei der vorteilhaften Regelung Ihrer finanziellen Situation. Überlassen Sie möglichst nichts dem Zufall.
Vertretung im Scheidungsverfahren
Wenn Sie mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits über das “Ob” der Scheidung einig sind, erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung und deren kostengünstige Durchführung. Damit Ihr Scheidungswunsch nicht in einen “Rosenkrieg” ausartet, beraten wir Sie bei einer sogenannten “streitigen” Ehescheidung über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit, z.B. durch Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, falls erforderlich auch durch einstweilige Sicherungsmaßnahmen.
Regelung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
Benötigen Sie für sich und die gemeinsamen Kinder Unterhalt, berechnen wir dessen Höhe und setzen Ihre Ansprüche notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch.
Werden Sie auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommen, klären wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche.
Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
Im Scheidungsverfahren kann das Familiengericht das Sorgerecht beiden Eltern zusprechen oder auf Antrag auf nur einen Elternteil übertragen. Das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern steht beiden Eltern zu. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
Gestaltungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich
Wir klären Ihre Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten, insbesondere auch unserer ausländischen Mandanten.
Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und im Scheidungsverfahren
Spätestens im Scheidungsverfahren sollten die während der Ehe erworbenen beiderseitigen Vermögen errechnet und geteilt werden. Aus Kostengründen empfiehlt es sich, eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft bzw. Ehen gleichgeschlechtlicher PartnerInnen
Wir beraten Sie über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen, die Gemeinschaft oder Partnerschaft bereits begründet haben oder sich trennen wollen. Im Krisenfall und bei einer Trennung/Scheidung vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
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Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte eine Email an kanzlei@binder-recht.de
- Schildern Sie bitte in kurzen prägnanten Worten Ihr Anliegen.
- Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit entsprechenden Vorschlägen zur angezeigten Vorgehensweise.