Kapitalanlagerecht | Binder Anwaltskanzlei Stuttgart

Im Bank- und Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher mit oft undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind. Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir empfehlen die vorherige anwaltliche Klärung der Angebote.

Insbesondere im Bereich der sogenannten steuerorientierten Immobilien  und Immobilienfonds aber auch in einer Vielzahl anderer Finanzprodukte ist unsere Kanzlei seit  über 30 Jahren prozessual erfolgreich tätig.  Wir haben uns dadurch ein reichhaltiges Wissen und juristisches know how in der Bearbeitung dieser Rechtsfälle erarbeitet und dieses Spezialwissen in einer Vielzahl von Prozeßerfolgen für unsere Mandanten umgesetzt.

Wir vertreten dabei konsequent ausschließlich die Seite der geschädigten Anleger.

Durch eine Vielzahl von Schadensersatzprozessen gegen Bauträger, Immobilienverkäufer, Vermittler, Anlageberater, Finanzdienstleister, Strukturvertriebe und deren Hintermänner, Notare und nicht zuletzt gegen die finanzierenden Banken war und ist unsere Kanzlei an der Entwicklung der Rechtsprechung zugunsten der Anleger beteiligt.

Wenn Sie sich als Kapitalanleger, Immobilien- oder Fondserwerber geschädigt und getäuscht fühlen, finden Sie auf dieser Homepage Hinweise und Informationen, wie Ihnen beim Ausstieg aus der unvorteilhaften Kapitalanlage geholfen werden kann.

Wenn Sie bereits von Angeboten des Kapitalmarkts und der Finanzdienstleister Gebrauch gemacht haben und dadurch wirtschaftlich geschädigt wurden, beraten und vertreten wir Sie bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Rechte, z.B. bei folgenden “Produkten”:

steuerorientierte Immobiliengeschäfte

  • Erwerbermodelle
  • Treuhandmodelle
  • Bauherrenmodelle
  • Bauträgermodelle
  • Sanierungsmodelle

geschlossene Fonds, wie z.B.

  • Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Flugzeugfonds
  • Energiefonds (Wind-/Solar-/Geothermie/Biomasse-)
  • Leasingfonds
  • Private-Equity-Fonds (Venture-Capital-Fonds)

Investmentfonds

Ratenkreditverträge mit sittenwidrig überhöhtem Zins: In diesem Bereich geht es inzwischen nach Konsolidierung der Rechtsprechung vor allem um die Abwehr der Zwangsvollstreckung aus sogenannten erschlichenen Vollstreckungstiteln

Beteiligungssparpläne (atypisch stille Beteiligungen)

Time-sharing-Verträge
Waren-Termin-Geschäfte
kreditfinanzierte Aktienspekulationen 

Penny Stocks / OTC-Aktien / P-Bonds
Schneeball-Systeme 

fondsgebundene Lebensversicherungen 

Ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Fällen fehlerhafter Beratung durch Banken und Finanzdienstleister bei Investitionen in Aktien und sonstige Wertpapiere, bei

Bürgschaften, z.B. vermögensloser Angehöriger

Nehmen Sie erlittene Verluste nicht einfach hin.
Nutzen Sie unseren Rechtsrat zu Ihrer Entscheidungsfindung.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder