Bausparkassen kündigen Bausparverträge

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.2.2017 sind Bausparkassen berechtigt, ältere Bausparverträge, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind, zu kündigen, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=77457&linked=pm&Blank=1

Betroffenen Bausparern , die nun eine Kündigung oder auch Vertragsanpassung ihres Vertrages erhalten, wird empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.