Sehr viele Fonds halten nicht, was Ihnen als Anleger versprochen wurde.
Immer mehr Fondsanleger werden mit Schreiben der Fondsgesellschaft oder bereits vom Insolvenzverwalter konfrontiert, in denen sie zur Rückzahlung von Gewinnausschüttungen aufgefordert werden.
Teilweise werden Anleger aufgefordert, sich an der wirtschaftlichen Sanierung des Fonds zu beteiligen.
Seit einiger Zeit häufen sich auch die Fälle, daß Anleger aufgefordert werden, entweder einen neuen Treuhänder zu bestellen oder sich als Direkt-Kommanditist ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Totalverlust Ihrer Kapitalanlage
Viele Anleger hatten sich notgedrungen mit dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage abgefunden. Nun aber auch noch Rückzahlungen erbringen oder gar weitere Beiträge nachschießen zu müssen, überfordert viele Anleger finanziell, ganz abgesehen von der psychischen Belastung durch dieses gescheiterte Investment.
Was Sie tun können
Sollten Sie als Anleger von Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds usw. von dieser Problematik betroffen sein, raten wir, nicht vorschnell zu zahlen oder „klein beizugeben“.
Vielmehr sollten Sie Ihre Rechtslage und rechtlichen Möglichkeiten zunächst einmal prüfen lassen. In den vergangenen Jahren sind zu dieser rechtlichen Problematik eine Fülle von Gerichtsurteilen ergangen, die teilweise auch für Sie hilfreich sind.
Ob Ausschüttungen rechtmäßig oder zu Unrecht zurückgefordert werden, kann erst nach Klärung Ihrer individuellen Vertragslage eingeschätzt werden. Vielfach sind hier kurze Fristen einzuhalten. Zögern Sie daher nicht, Rechtsrat einzuholen.
Kontaktaufnahme mit uns
Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte eine Email an kanzlei@binder-recht.de
- Schildern Sie bitte in kurzen prägnanten Worten Ihr Anliegen.
- Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit entsprechenden Vorschlägen zur angezeigten Vorgehensweise.