Notarhaftung bei Schrottimmobilien-Abzocke

Geschädigte Immobilienkäufer können sich am Notar schadlos halten

2-Wochen-Frist vor Beurkundung des Kaufvertrages wurde vom Notar nicht beachtet

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun einen Notar zu Schadensersatz verurteilt, weil dieser nicht dafür gesorgt hat, daß der Verbraucher zwei Wochen vor der Beurkundung des Kaufvertrages den Kaufvertragstext erhalten hatte.

In dem nun entschiedenen Rechtsfall konnte der Kaufvertrag zwar durch Verhandlung mit dem Verkäufer wieder aufgehoben werden. Die dafür vom Verbraucher aufgewendeten Anwaltskosten und Auslagen muß nun der Notar ersetzen.

Gleiches muß auch gelten, wenn der Kaufvertrag nicht mehr aufgehoben werden kann, z.B. weil der Verkäufer insolvent ist oder keine außergerichtliche Bereitschaft zeigt, den Kaufvertrag, zu dessen Abschluß der Verbraucher, wie häufig, durch Täuschung des Vermittlers oder des Verkäufers selbst, überrumpelt worden ist, aufzuheben.

Viele Verbraucher, die in den letzten Jahren beim Kauf von Schrottimmobilien überrumpelt worden sind, können sich nun möglicherweise am Notar schadlos halten.

Wie immer, muß dabei auch auf die Verjährung geachtet werden.

Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf derartige Rechtsfälle spezialisiert.

Sollten Sie beim Kauf einer Schrottimmobilie durch einen raschen Notartermin überrumpelt worden sein, sollten Sie nicht zögern, sich kompetenten Rechtsrat bei uns einzuholen.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder