Schlagwort: Notarhaftung

Erfolg vor dem Bundesgerichtshof – V ZR 256/14 v. 22.4.2016

Leitsatzentscheidung des BGH vom 22.4.2016 – Az. V ZR 256/14 zur Haftung eines Immobilienverkäufers, der Untervermittler zum Vertrieb einsetzt 

Zu einem von Frau Rechtsanwältin Binder vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin geführten Schadensersatzprozeß hat der BGH mit Urteil vom 22.4.2016 klargestellt, dass ein Verkäufer, der einen Untervermittler (stillschweigend) zum Abschluß eines Beratungsvertrages bevollmächtigt hat, in einem Prozeß den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann.

In dem Streitfall ging es um eine Schadensersatzforderung des von der Kanzlei Binder vertretenen Immobilienkäufers gegen die Verkäuferfirma, die ihre Berliner Immobilien durch einen Stuttgarter Vertrieb an gutgläubige Kleinanleger vertreiben ließ.

Die Alt-Immobilie in Berlin-Adlershof wurde zum doppelten Preis wie vom Verkäufer eingekauft, an ein berufstätiges Ehepaar im Raum Stuttgart mit der Behauptung veräußert, es könne damit Steuern sparen und nach 10 Jahren einen erheblichen Gewinn erzielen.

Im Prozeß vor dem Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin leugnete die Verkäuferfirma die Beratungsinhalte ihres Vertriebs mit Nichtwissen. Dies ließ der BGH nicht gelten.

Das Urteil hat weitreichende Folgen über den Fall des Ehepaares hinaus, da nunmehr auch die Umstände, die zum kurzfristigen Abschluß des Kaufvertrages geführt haben, die Sittenwidrigkeit des Kaufgeschäfts beeinflussen können.

Prozeßbevollmächtigte vor dem Landgericht/Kammergericht Berlin: Rechtsanwältin Renate G. Binder, vor dem Bundesgerichtshof: Rechtsanwälte bei dem BGH Scheuch & Lindner

Schrottimmobilien-Ticker

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Zum Kauf einer Wohneinheit in dieser Schrottimmobilie in Leipzig wurden kürzlich arglose Mitbürger von betrügerisch agierenden Vermittlern überredet: Kaufpreis rund 170.000 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m².

In kürzester Zeit nach der Vermittlerberatung fand der Notartermin statt. Der Stuttgarter Notar hatte keine Skrupel, in seinem Kaufangebotstext zu behaupten, den Käufern habe der Vertrag bereits seit 2 Wochen zur Prüfung vorgelegen, obwohl der Notar wußte, daß dies nicht zutreffen konnte.

Die von unserer Kanzlei vertretenen Verbraucher werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich von dieser ruinösen Kapitalanlage zu lösen.

Wenn Sie die Vermutung haben, auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sein,

können Sie sich kurzfristig telefonisch unter 0800 510 44 55 für Sie gebührenfrei bei uns informieren.

Siehe auch

 

Notarhaftung bei Schrottimmobilien-Abzocke

Geschädigte Immobilienkäufer können sich am Notar schadlos halten

2-Wochen-Frist vor Beurkundung des Kaufvertrages wurde vom Notar nicht beachtet

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun einen Notar zu Schadensersatz verurteilt, weil dieser nicht dafür gesorgt hat, daß der Verbraucher zwei Wochen vor der Beurkundung des Kaufvertrages den Kaufvertragstext erhalten hatte.

In dem nun entschiedenen Rechtsfall konnte der Kaufvertrag zwar durch Verhandlung mit dem Verkäufer wieder aufgehoben werden. Die dafür vom Verbraucher aufgewendeten Anwaltskosten und Auslagen muß nun der Notar ersetzen.

Gleiches muß auch gelten, wenn der Kaufvertrag nicht mehr aufgehoben werden kann, z.B. weil der Verkäufer insolvent ist oder keine außergerichtliche Bereitschaft zeigt, den Kaufvertrag, zu dessen Abschluß der Verbraucher, wie häufig, durch Täuschung des Vermittlers oder des Verkäufers selbst, überrumpelt worden ist, aufzuheben.

Viele Verbraucher, die in den letzten Jahren beim Kauf von Schrottimmobilien überrumpelt worden sind, können sich nun möglicherweise am Notar schadlos halten.

Wie immer, muß dabei auch auf die Verjährung geachtet werden.

Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf derartige Rechtsfälle spezialisiert.

Sollten Sie beim Kauf einer Schrottimmobilie durch einen raschen Notartermin überrumpelt worden sein, sollten Sie nicht zögern, sich kompetenten Rechtsrat bei uns einzuholen.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder