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Notarhaftung bei Schrottimmobilien-Abzocke

Geschädigte Immobilienkäufer können sich am Notar schadlos halten

2-Wochen-Frist vor Beurkundung des Kaufvertrages wurde vom Notar nicht beachtet

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun einen Notar zu Schadensersatz verurteilt, weil dieser nicht dafür gesorgt hat, daß der Verbraucher zwei Wochen vor der Beurkundung des Kaufvertrages den Kaufvertragstext erhalten hatte.

In dem nun entschiedenen Rechtsfall konnte der Kaufvertrag zwar durch Verhandlung mit dem Verkäufer wieder aufgehoben werden. Die dafür vom Verbraucher aufgewendeten Anwaltskosten und Auslagen muß nun der Notar ersetzen.

Gleiches muß auch gelten, wenn der Kaufvertrag nicht mehr aufgehoben werden kann, z.B. weil der Verkäufer insolvent ist oder keine außergerichtliche Bereitschaft zeigt, den Kaufvertrag, zu dessen Abschluß der Verbraucher, wie häufig, durch Täuschung des Vermittlers oder des Verkäufers selbst, überrumpelt worden ist, aufzuheben.

Viele Verbraucher, die in den letzten Jahren beim Kauf von Schrottimmobilien überrumpelt worden sind, können sich nun möglicherweise am Notar schadlos halten.

Wie immer, muß dabei auch auf die Verjährung geachtet werden.

Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf derartige Rechtsfälle spezialisiert.

Sollten Sie beim Kauf einer Schrottimmobilie durch einen raschen Notartermin überrumpelt worden sein, sollten Sie nicht zögern, sich kompetenten Rechtsrat bei uns einzuholen.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder

Verjährung bei Schrottimmobilien-Altfällen: noch keine Entwarnung

Jetzt gilt für Altfälle die taggenaue Verjährung

Wenn Sie eine Immobilie (oder einen Fondsanteil) als Kapitalanlage (sog. „Steuersparmodell“) ab dem 1.1.2002 erworben haben, verjähren Ihre Rechtsansprüche z.B. wegen Falschberatung im Regelfall nach 3 Jahren, längstens aber nach 10 Jahren. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am Jahresende, die 10-jährige jedoch taggenau ab dem Tag der Falschberatung.

Beispiel 1: Falschberatung am 30.11.2004 – absolute Verjährung am 30.11.2014.

Beispiel 2: Beurkundung des Kaufvertrages der Schrottimmobilien am 10.12.2004 – absolute Verjährung am 10.12.2014

Betroffen sind von dieser Verjährung weiterhin mehrere Zehntausend Immobilienkäufer und Fondsanleger.

Es gibt jetzt noch Möglichkeiten, zu reagieren.

Unser Rat: Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig anwaltlich klären.

Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Binder