Schlagwort: wichtiges-BGH-Urteil

Erfolg vor dem Bundesgerichtshof – V ZR 256/14 v. 22.4.2016

Leitsatzentscheidung des BGH vom 22.4.2016 – Az. V ZR 256/14 zur Haftung eines Immobilienverkäufers, der Untervermittler zum Vertrieb einsetzt 

Zu einem von Frau Rechtsanwältin Binder vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin geführten Schadensersatzprozeß hat der BGH mit Urteil vom 22.4.2016 klargestellt, dass ein Verkäufer, der einen Untervermittler (stillschweigend) zum Abschluß eines Beratungsvertrages bevollmächtigt hat, in einem Prozeß den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann.

In dem Streitfall ging es um eine Schadensersatzforderung des von der Kanzlei Binder vertretenen Immobilienkäufers gegen die Verkäuferfirma, die ihre Berliner Immobilien durch einen Stuttgarter Vertrieb an gutgläubige Kleinanleger vertreiben ließ.

Die Alt-Immobilie in Berlin-Adlershof wurde zum doppelten Preis wie vom Verkäufer eingekauft, an ein berufstätiges Ehepaar im Raum Stuttgart mit der Behauptung veräußert, es könne damit Steuern sparen und nach 10 Jahren einen erheblichen Gewinn erzielen.

Im Prozeß vor dem Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin leugnete die Verkäuferfirma die Beratungsinhalte ihres Vertriebs mit Nichtwissen. Dies ließ der BGH nicht gelten.

Das Urteil hat weitreichende Folgen über den Fall des Ehepaares hinaus, da nunmehr auch die Umstände, die zum kurzfristigen Abschluß des Kaufvertrages geführt haben, die Sittenwidrigkeit des Kaufgeschäfts beeinflussen können.

Prozeßbevollmächtigte vor dem Landgericht/Kammergericht Berlin: Rechtsanwältin Renate G. Binder, vor dem Bundesgerichtshof: Rechtsanwälte bei dem BGH Scheuch & Lindner