Jetzt gilt für Altfälle die taggenaue Verjährung
Wenn Sie eine Immobilie (oder einen Fondsanteil) als Kapitalanlage (sog. „Steuersparmodell“) ab dem 1.1.2002 erworben haben, verjähren Ihre Rechtsansprüche z.B. wegen Falschberatung im Regelfall nach 3 Jahren, längstens aber nach 10 Jahren. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am Jahresende, die 10-jährige jedoch taggenau ab dem Tag der Falschberatung.
Beispiel 1: Falschberatung am 30.11.2004 – absolute Verjährung am 30.11.2014.
Beispiel 2: Beurkundung des Kaufvertrages der Schrottimmobilien am 10.12.2004 – absolute Verjährung am 10.12.2014
Betroffen sind von dieser Verjährung weiterhin mehrere Zehntausend Immobilienkäufer und Fondsanleger.
Es gibt jetzt noch Möglichkeiten, zu reagieren.
Unser Rat: Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig anwaltlich klären.